Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe müssen neben den orthopädischen Anforderungen ebenso den Anforderungen an
Sicherheits- und Berufsschuhen entsprechen.
Die ÖNORM Z 1259 legt
das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhen fest.
Nach Maßgabe des vom Patienten erhaltenen Verordnungsscheines (vom Arzt ausgestellt) und der Verwendungsbescheinigung (Bescheinigung
über das in der Evaluierung festgestellte erforderliche Schutzniveau des Fußschutzes) fertigen wir mit der entsprechenden Zurichtung, nach der vom Hersteller des Bausatzes vorgegebenen
Fertigungsanweisung, den Schuh.
Grundsätzlich fertigen wir für alle baumeistergeprüften Marken Sicherheits- und Arbeitsschuhe an.